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   BGH, 03.05.2007 - X ZR 79/02   

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https://dejure.org/2007,10592
BGH, 03.05.2007 - X ZR 79/02 (https://dejure.org/2007,10592)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2007 - X ZR 79/02 (https://dejure.org/2007,10592)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - X ZR 79/02 (https://dejure.org/2007,10592)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Patentierfähigkeit eines Verfahrens zur Übertragung digitaler Informationen; Übertragung digitaler Informationen zwischen einer Zentraleinheit und einer Anzahl von Baugruppen eines modularen Automatisierungsgeräts über ein Bus-System; Vorliegen der Patentvoraussetzungen ...

  • Judicialis

    IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1; ; EPÜ Art. 138 Abs. 1 Buchst. a; ; EPÜ Art. 56

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Informationsübertragungsverfahren zur Übertragung digitaler Informationen über ein serielles Bussystem mangels Patentfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - X ZR 79/02
    Nachdem die Beklagte das Streitpatent nur noch beschränkt verteidigt, ist es in dem nicht verteidigten Umfang bereits mit Blick auf diese Selbstbeschränkung (vgl. BGHZ 21, 8, 10 ff. - Spritzgussmaschine I; BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer) für nichtig zu erklären, nachdem gegen die Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung - soweit für die Entscheidung von Bedeutung - keine Bedenken bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 12.10.2004 - X ZR 190/00, GRUR 2005, 233 - Paneelelemente).
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 190/00

    "Paneelelemente"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - X ZR 79/02
    Nachdem die Beklagte das Streitpatent nur noch beschränkt verteidigt, ist es in dem nicht verteidigten Umfang bereits mit Blick auf diese Selbstbeschränkung (vgl. BGHZ 21, 8, 10 ff. - Spritzgussmaschine I; BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer) für nichtig zu erklären, nachdem gegen die Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung - soweit für die Entscheidung von Bedeutung - keine Bedenken bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 12.10.2004 - X ZR 190/00, GRUR 2005, 233 - Paneelelemente).
  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.05.2007 - X ZR 79/02
    Nachdem die Beklagte das Streitpatent nur noch beschränkt verteidigt, ist es in dem nicht verteidigten Umfang bereits mit Blick auf diese Selbstbeschränkung (vgl. BGHZ 21, 8, 10 ff. - Spritzgussmaschine I; BGHZ 110, 123, 125 - Spleißkammer) für nichtig zu erklären, nachdem gegen die Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung - soweit für die Entscheidung von Bedeutung - keine Bedenken bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 12.10.2004 - X ZR 190/00, GRUR 2005, 233 - Paneelelemente).
  • BPatG, 07.11.2002 - 5 W (pat) 429/01
    Sie meint, daß das angegriffene Gebrauchsmuster in der verteidigten Fassung auf einem erfinderischen Schritt beruhe, und verweist insbesondere auf ihre Berufungsbegründung vom 24. Oktober 2002 in der Patentnichtigkeitssache X ZR 79/02, die das europäische Patent 0 586 715 betrifft.

    In der Berufungsbegründung vom 24. Oktober 2002 in dem Berufungsverfahren X ZR 79/02 hat sich die Antragsgegnerin im Detail mit dem angegriffenen Nichtigkeitsurteil 2 Ni 1/01 (EU) des Bundespatentgerichts vom 23. Januar 2002 und dem dort zitierten Stand der Technik auseinandergesetzt und hat dann den maßgeblichen Fachmann in wesentlichen Punkten anders definiert.

  • BPatG, 06.10.2008 - 2 Ni 1/01
    Die Berufung der Beklagten hat der Bundesgerichtshof (X ZR 79/02) mit Urteil vom 6. März 2007 auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen und den Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz auf 1.022.000,00 Euro festgesetzt.
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